
OPS-2025 > 5 > 5-78...5-86 > 5-79 |
5-79 | Reposition von Fraktur und Luxation | |
Exkl.: | Geschlossene Reposition ohne Osteosynthese (8-200 ff.) Frakturosteosynthese an der Wirbelsäule (5-83b ff.) Osteosynthese am knöchernen Thorax (5-346.c ff.) (5-346.d ff.) (5-349.0) Pseudarthrosebehandlung (5-782 ff.) (5-784 ff.) (5-786 ff.) (5-789.c ff.) (5-78a ff.) Knöcherne Refixation (Reinsertion) des Kreuzbandes (5-802.2) (5-802.3) Knöcherne Refixation (Reinsertion) des Kapselbandapparates des Kniegelenkes (5-802.a) (5-802.b) Refixation eines osteochondralen Fragmentes (5-801.3 ff.) (5-812.3 ff.) Revision von Osteosynthesematerial mit Reosteosynthese (5-78a ff.) Osteosynthese einer Sakrumfraktur mit (Teil-)Fixierung des Osteosynthesematerials in der Lendenwirbelsäule (5-83b ff.) | |
Info: | Die durchgeführten Einzelmaßnahmen zur operativen Versorgung einer Weichteilverletzung bei einer Fraktur oder Luxation sind gesondert zu kodieren: Wunddebridement (5-896 ff.) Die durchgeführten Einzelmaßnahmen zur operativen Versorgung einer Weichteilverletzung bei einer Fraktur oder Luxation sind gesondert zu kodieren: Gefäßnaht (5-388 ff.) Die durchgeführten Einzelmaßnahmen zur operativen Versorgung einer Weichteilverletzung bei einer Fraktur oder Luxation sind gesondert zu kodieren: Nervennaht (5-044 ff.) Die durchgeführten Einzelmaßnahmen zur operativen Versorgung einer Weichteilverletzung bei einer Fraktur oder Luxation sind gesondert zu kodieren: Kompartmentresektion (5-852.b ff.) Die durchgeführten Einzelmaßnahmen zur operativen Versorgung einer Weichteilverletzung bei einer Fraktur oder Luxation sind gesondert zu kodieren: Muskel- oder Sehnennaht (5-853.1 ff.) (5-855.1 ff.) (5-855.2 ff.) Die durchgeführten Einzelmaßnahmen zur operativen Versorgung einer Weichteilverletzung bei einer Fraktur oder Luxation sind gesondert zu kodieren: Muskel- oder Sehnennaht an der Hand (5-840.6 ff.) (5-843.6) Die durchgeführten Einzelmaßnahmen zur operativen Versorgung einer Weichteilverletzung bei einer Fraktur oder Luxation sind gesondert zu kodieren: Weichteildeckung (5-90) Die Durchführung einer zweiten Osteosynthese, z.B. bei einer Zwei-Etagen-Fraktur, ist gesondert zu kodieren Eine Mehrfragment-Fraktur wird als Fraktur mit mehr als zwei Fragmenten definiert. Dazu gehört auch eine Fraktur mit Biegungskeil. (Klein-)Fragmente, die bei der Säuberung des Frakturspaltes entfernt werden, sind nicht zu zählen. Eine Zwei-Etagen-Fraktur besteht dagegen aus zwei Frakturen an unterschiedlichen Lokalisationen des gleichen Knochens Bei Fehlen der Angabe Einfach- oder Mehrfragment-Fraktur ist die Operation als Einfach-Fraktur zu kodieren Die arthroskopisch assistierte Versorgung einer Fraktur ist gesondert zu kodieren (5-810.6 ff.) Die Durchführung einer Osteotomie ist gesondert zu kodieren (5-781 ff.) Eine Schraubenosteosynthese ist eine Osteosynthese, die nur mit einer oder mehreren Schrauben, ggf. mit zusätzlicher Unterlegscheibe, erfolgt Eine Osteosynthese mittels (intramedullärem) Draht oder Zuggurtung/Cerclage ist eine Osteosynthese, die nur mit einem/einer oder mehreren (intramedullären) Drähten oder Zuggurtungen/Cerclagen, ggf. mit zusätzlicher Aufhängeschraube, erfolgt Eine Plattenosteosynthese ist eine Osteosynthese, die mit einer Platte und den Schrauben, die zur Fixierung der Platte benötigt werden, erfolgt Eine Plattenosteosynthese durch winkelstabile Platte ist eine Osteosynthese, bei der mindestens eine der zur Fixierung der Platte benötigten Schrauben winkelstabil eingebracht wird Die Hämatomausräumung im Weichteilbereich bei einer Fraktur oder Luxation ist im Kode enthalten. Sie ist nur dann gesondert zu kodieren, wenn es sich um einen separaten Eingriff handelt Ein durchgeführter alloplastischer Knochenersatz und die Verwendung des Zements bei einer Verbundosteosynthese sind gesondert zu kodieren (5-785 ff.) Aufwendige Gipsverbände sind gesondert zu kodieren (8-310 ff.) Eine durchgeführte Knochentransplantation und -transposition ist gesondert zu kodieren (5-784 ff.) Die Augmentation von Osteosynthesematerial ist gesondert zu kodieren (5-86a.3) Bei Verfahrenswechsel oder Wechsel von Teilen des Osteosynthesematerials sind die Entfernung des Osteosynthesematerials und die erneute Osteosynthese mit einem Kode aus 5-78a ff. oder bei Reposition einer Fraktur mit 5-79 zu kodieren Die zugangsbedingte Darstellung eines Nerven ist nicht gesondert zu kodieren | |
Info: | 5-790 Geschlossene Reposition einer Fraktur oder Epiphysenlösung mit Osteosynthese ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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