
ICD-10-GM-2025 > S00-T98 > T90-T98 > T95.- |
T90-T98 | Folgen von Verletzungen, Vergiftungen und sonstigen Auswirkungen äußerer Ursachen | |
Info: | Die Kategorien T90-T98 sind zu benutzen, um bei Zuständen aus S00-S99 und T00-T88 anzuzeigen, dass sie anderenorts klassifizierte Spätfolgen verursacht haben. Zu den "Folgen" zählen Zustände, die als Folgen oder Spätfolgen bezeichnet sind oder die ein Jahr oder länger nach der akuten Verletzung bestehen. | |
T95.- | Folgen von Verbrennungen, Verätzungen oder Erfrierungen | |
T95.0 | Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung des Kopfes oder des Halses | |
Inkl.: | Folgen einer Verletzung, die unter T20.-, T33.0-T33.1, T34.0-T34.1 und T35.2 klassifizierbar ist | |
T95.1 | Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung des Rumpfes | |
Inkl.: | Folgen einer Verletzung, die unter T21.-, T33.2-T33.3, T34.2-T34.3 und T35.3 klassifizierbar ist | |
T95.2 | Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung der oberen Extremität | |
Inkl.: | Folgen einer Verletzung, die unter T22-T23, T33.4-T33.5, T34.4-T34.5 und T35.4 klassifizierbar ist | |
T95.3 | Folgen einer Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung der unteren Extremität | |
Inkl.: | Folgen einer Verletzung, die unter T24-T25, T33.6-T33.8, T34.6-T34.8 und T35.5 klassifizierbar ist | |
T95.4 | Folgen einer Verbrennung oder Verätzung, die nur nach der Größe der betroffenen Körperoberfläche klassifizierbar ist | |
Inkl.: | Folgen einer Verletzung, die unter T31-T32 klassifizierbar ist | |
T95.8 | Folgen einer sonstigen näher bezeichneten Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung | |
Inkl.: | Folgen einer Verletzung, die unter T26-T29, T35.0-T35.1 und T35.6 klassifizierbar ist | |
T95.9 | Folgen einer nicht näher bezeichneten Verbrennung, Verätzung oder Erfrierung | |
Inkl.: | Folgen einer Verletzung, die unter T30.-, T33.9, T34.9 und T35.7 klassifizierbar ist |
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