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9-69 | Zusatzinformationen zur Behandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen | |
9-693 | Erhöhter Betreuungsaufwand bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen | |
Info: | Diese Kodes sind Zusatzkodes. Sie können nur in Kombination mit der psychiatrisch-psychosomatischen Regelbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-656) und der psychiatrisch-psychosomatischen Intensivbehandlung bei psychischen und psychosomatischen Störungen und Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen (9-672) angegeben werden, wenn die intensive Betreuung in einer Kleinstgruppe oder die Einzelbetreuung indikationsspezifisch erforderlich sind Ein Kode aus diesem Bereich ist für die Behandlung von Patienten anzuwenden, die bei stationärer Aufnahme das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (bei deutlichen Entwicklungsdefiziten auch für Heranwachsende bis zum vollendeten 21. Lebensjahr) Diese Kodes sind für jeden Behandlungstag einzeln anzugeben Es können für einen Tag sowohl Kodes aus dem Bereich 9-693.0 ff. als auch aus dem Bereich 9-693.1 ff. angegeben werden Sofern die intensive Betreuung in einer Kleinstgruppe oder Einzelbetreuung an Wochenenden, Feiertagen, Aufnahme- oder Entlassungstagen stattfindet, ist diese ebenfalls zu berücksichtigen Ein Kode aus diesem Bereich ist nicht für Patienten anzuwenden, bei denen autonome soziale Integration, wie der Besuch einer externen Regelschule oder ein externes Praktikum, vorliegt Bei der Berechnung der Stunden für die Einzelbetreuung und die Betreuung in der Kleinstgruppe werden Einzelkontakte durch alle Berufsgruppen berücksichtigt. Bei Einzelbetreuung und intensiver Betreuung in einer Kleinstgruppe durch mehr als eine Person sind die jeweiligen Zeiten für jede betreuende Person anzurechnen Anerkannt werden alle Leistungen, die durch Mitarbeiter erbracht werden, die eine Ausbildung in der jeweiligen, in den Primärkodes (9-656) (9-672) spezifizierten Berufsgruppe abgeschlossen haben und in einem dieser Berufsgruppe entsprechend vergüteten Beschäftigungsverhältnis stehen Die für die intensive Betreuung in einer Kleinstgruppe oder Einzelbetreuung aufgewendete Zeit kann nicht für die Berechnung der Therapieeinheiten (9-696 ff.) angerechnet werden Mindestmerkmale: Persönliche Einzelbetreuung oder intensive persönliche Betreuung in der Kleinstgruppe durch die in den Primärkodes (9-656) (9-672) spezifizierten Berufsgruppen unter Vorhaltung eines Beziehungsangebots Mindestmerkmale: Einzelbegleitung bei sozialen Aktivitäten in einer Patientengruppe (z.B. Mahlzeiten, Freizeit), soweit ärztlich vertretbar, zur Vermeidung von Überforderung oder Konflikten Mindestmerkmale: Ggf. gezielte, indizierte störungsspezifische Interventionen Mindestmerkmale: Begleitung bei Ausgang, sofern ärztlich vertretbar Mindestmerkmale: Wenn notwendig Begleitung von Besucherkontakten auf der Station Mindestmerkmale: Dokumentation der Verhaltensbeobachtung im Abstand von höchstens einer Stunde | |
9-693.0 | Intensive Betreuung in einer Kleinstgruppe bei psychischen und/oder psychosomatischen Störungen und/oder Verhaltensstörungen bei Kindern oder Jugendlichen | |
Info: | Zu einer Kleinstgruppe gehören bis zu 3 Kinder und/oder Jugendliche Intensive Betreuung in einer Kleinstgruppe bedeutet, dass eine Person bis zu 3 Patienten individuell zusammenhängend ggf. zusätzlich zu angewandten Verfahren betreut. Intensive Betreuung in einer Kleinstgruppe bedeutet, dass bis zu 3 Patienten über einen Zeitraum von mindestens 1 Stunde ohne Unterbrechung fortlaufend von einer oder mehreren Personen betreut oder bei Bedarf begleitet werden. Mehrere Zeiträume von mindestens 1 Stunde können über den Tag addiert werden. Bei intensiver Betreuung in einer Kleinstgruppe durch mehr als eine Person (2 oder mehr) sind die zusammenhängenden Zeiten aller betreuenden Personen zu einer Gesamtsumme zu addieren Mindestmerkmale: Mindestens wöchentliche ärztliche Anordnung und Überprüfung der Betreuungsmaßnahmen | |
9-693.00 | Mindestens 1 bis zu 2 Stunden pro Tag | |
9-693.01 | Mehr als 2 bis zu 4 Stunden pro Tag | |
9-693.02 | Mehr als 4 bis zu 8 Stunden pro Tag | |
9-693.03 | Mehr als 8 bis zu 12 Stunden pro Tag | |
9-693.04 | Mehr als 12 bis zu 18 Stunden pro Tag | |
9-693.05 | Mehr als 18 Stunden pro Tag | |
9-693.1 | Einzelbetreuung bei psychischen und/oder psychosomatischen Störungen und/oder Verhaltensstörungen bei Kindern oder Jugendlichen | |
Info: | Einzelbetreuung bedeutet, dass eine Person einen einzelnen Patienten individuell zusammenhängend ggf. zusätzlich zu angewandten Verfahren betreut. Einzelbetreuung bedeutet, dass ein Patient über einen Zeitraum von mindestens 1 Stunde ohne Unterbrechung fortlaufend von einer oder mehreren Personen betreut oder bei Bedarf begleitet wird. Mehrere Zeiträume von mindestens 1 Stunde können über den Tag addiert werden. Bei Einzelbetreuung durch mehr als eine Person (2 oder mehr) sind die zusammenhängenden Zeiten aller betreuenden Personen zu einer Gesamtsumme zu addieren Mindestmerkmale: Mindestens tägliche ärztliche Anordnung und Überprüfung der Betreuungsmaßnahmen | |
9-693.10 | Mindestens 1 bis zu 2 Stunden pro Tag | |
9-693.11 | Mehr als 2 bis zu 4 Stunden pro Tag | |
9-693.12 | Mehr als 4 bis zu 8 Stunden pro Tag | |
9-693.13 | Mehr als 8 bis zu 12 Stunden pro Tag | |
9-693.14 | Mehr als 12 bis zu 18 Stunden pro Tag | |
9-693.15 | Mehr als 18 Stunden pro Tag |
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