
OPS-2025 > 8 > 8-90...8-91 > 8-91 > 8-91c |
8-91 | Schmerztherapie | |
Info: | Ein Kode aus diesem Bereich ist jeweils nur einmal pro stationären Aufenthalt anzugeben | |
8-91c | Teilstationäre interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie | |
Exkl.: | Interdisziplinäre multimodale Schmerztherapie (8-918 ff.) Interdisziplinäre multimodale schmerztherapeutische Kurzzeitbehandlung (8-91b) | |
Info: | Jeder teilstationäre schmerztherapeutische Behandlungstag, an dem die nachfolgenden Bedingungen erfüllt werden, ist einzeln zu kodieren Die interdisziplinäre algesiologische Diagnostik kann mit dem Kode 1-910 verschlüsselt werden, wenn die dort angegebenen Bedingungen erfüllt sind Strukturmerkmale: Behandlungsleitung durch einen Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Spezielle Schmerztherapie Strukturmerkmale: Zum Team gehört ein ärztlicher oder psychologischer Psychotherapeut Strukturmerkmale: Vorhandensein von Physiotherapie oder Sporttherapie oder anderen körperlich übenden Verfahren Mindestmerkmale: Vor Beginn der teilstationären interdisziplinären multimodalen Schmerztherapie wurde eine interdisziplinäre algesiologische Diagnostik unter Mitarbeit von mindestens 2 Fachdisziplinen (davon eine psychiatrische, psychosomatische oder psychologisch-psychotherapeutische Disziplin) mit psychometrischer und physischer Funktionstestung und abschließender Teambesprechung abgeschlossen Mindestmerkmale: Teamintegrierte Behandlung chronischer Schmerzpatienten nach festgelegtem Behandlungsplan Mindestmerkmale: Ärztliche Visite oder Teambesprechung mit Behandlungsplanung Mindestmerkmale: Gesamtaufenthaltsdauer pro Tag in der teilstationären Einrichtung (inkl. Erholungszeiten) von mindestens 240 Minuten Mindestmerkmale: Die Größe der Behandlungsgruppen ist auf maximal 8 Patienten begrenzt Als teamintegriert angewandte Verfahrensarten gelten: Körperlich übende Verfahren wie z.B. aktivierende Physiotherapie, Trainingstherapie, Ausdauertraining, Dehnungsübungen, sensomotorisches Training, Ergotherapie, Arbeitsplatztraining Als teamintegriert angewandte Verfahrensarten gelten: Psychotherapeutisch übende, auch durch Kotherapeuten erbrachte Verfahren wie z.B. Muskelrelaxation, Autogenes Training Als teamintegriert angewandte Verfahrensarten gelten: Ärztlich oder psychologisch psychotherapeutische Verfahren wie z.B. psychologische Schmerztherapie, Gruppenpsychotherapie, Edukation, Alltagsplanung, störungsorientierte Einzeltherapie Als teamintegriert angewandte Verfahrensarten gelten: Sonstige Verfahren wie z.B. soziale Interventionen, Kreativtherapie, künstlerische Therapie (Kunst- und/oder Musiktherapie) Eine gleichzeitige akutmedizinische Diagnostik bzw. Behandlung ist gesondert zu kodieren | |
8-91c.0 | Basisbehandlung | |
Info: | Mindestmerkmale: Teamintegrierter Einsatz von mindestens zwei der genannten Verfahren Mindestmerkmale: Mindestens 120 Minuten Therapiezeit pro Tag in Einzel- und/oder Gruppentherapie | |
8-91c.00 | Zwei übende oder sonstige Verfahren | |
8-91c.01 | Zwei Verfahren, davon ein ärztlich oder psychologisch psychotherapeutisches Verfahren von mindestens 60 Minuten | |
8-91c.02 | Zwei Verfahren, zusätzlich ein ärztliches oder psychotherapeutisches Einzelgespräch von mindestens 30 Minuten | |
8-91c.1 | Umfassende Behandlung | |
Info: | Mindestmerkmale: Teamintegrierter Einsatz von mindestens drei der genannten Verfahren Mindestmerkmale: Mindestens 180 Minuten Therapiezeit pro Tag in Einzel- und/oder Gruppentherapie | |
8-91c.10 | Drei übende oder sonstige Verfahren | |
8-91c.11 | Drei Verfahren, davon ein ärztlich oder psychologisch psychotherapeutisches Verfahren von mindestens 60 Minuten | |
8-91c.12 | Drei Verfahren, zusätzlich ein ärztliches oder psychotherapeutisches Einzelgespräch von mindestens 30 Minuten | |
8-91c.2 | Intensivbehandlung | |
Info: | Mindestmerkmale: Teamintegrierter Einsatz von mindestens vier der genannten Verfahren Mindestmerkmale: Mindestens 240 Minuten Therapiezeit pro Tag in Einzel- und/oder Gruppentherapie | |
8-91c.20 | Vier oder mehr übende oder sonstige Verfahren | |
8-91c.21 | Vier oder mehr Verfahren, davon ein ärztlich oder psychologisch psychotherapeutisches Verfahren von mindestens 60 Minuten | |
8-91c.22 | Vier oder mehr Verfahren, zusätzlich ein ärztliches oder psychotherapeutisches Einzelgespräch von mindestens 30 Minuten | |
8-91c.23 | Vier oder mehr Verfahren, davon ein ärztlich oder psychologisch psychotherapeutisches Verfahren von mindestens 60 Minuten und zusätzlich ein ärztliches oder psychotherapeutisches Einzelgespräch von mindestens 30 Minuten |
ICD-10-GM-2025 Code Suche und OPS-2025 Code Suche |